Hamburger Abendblatt Großer Bericht Donnerstag

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ayscha
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Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von ayscha »

hi bei uns war es so das die KK auf dem bescheid vergessen hatte eine wiederspruchsfrist einzuräumen daher können wir klagen wir klagen ja nicht die 50 % ein die sie zahlen sondern die die sie nicht zahlen am besten wendest du dich an den Ra lhier im Forum
http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=25039
er kann dir sagen (am besten gleich per telefon, er ruft denke ich auch zurück) ob und wie das genau abläuft ... Ich werde wenn ich es mir irgendwann mal leisten kann auch noch eine Icis machen oder zwei trotz der Klage es geht mir eigendlich ums prinzip den Oat ist eine Krankheit genauso wie invertilität :) Bei uns zahlt übrigens die rechtschutz bei geringverdienern zahlt auf jeden fall die PKH (Prozesskostenhilfe oder man kann sich auch selber vertreten bei gericht aber dazu gehört eine gutes juristisches Hintergrundwissen.

umso mehr örtliche Sozialgerichte klagen gegen die Kk bekommen kann man uns auch nicht ignorieren das war bei den Icxsi klagen damals genauso sobald die ersten Ak vom Gericht da sind empfehle ich sowieso wiederspruch gegen die Kk bescheide einzuleiten und auf die urteile zu werweisen.
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