Altersgrenze für beide Parteien?

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dekleene
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Altersgrenze für beide Parteien?

Beitrag von dekleene »

Hallo,

greift die Altersgrenze sowohl bei Mann und Frau oder spielt nur das Alter der Frau eine Rolle? Ich bin 26 und mein Mann 24.

Danke
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Naima25
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Beitrag von Naima25 »

Hi!!

So weit ich weiß ist das mindestalter bei beiden Partner 25!
Das hächstalter ist allerdings bei Frauen 40 und bei Männer 45
Alles liebeBild
Naima

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Frosch;o)
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Beitrag von Frosch;o) »

Männer dürfen icht älter als 50 sein, die untere Grenze gilt nur für Frauen.
Liebe Grüße von Anja
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Mondschaf
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Beiträge: 8344
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Beitrag von Mondschaf »

Hallo,

ich kopier Dir mal die entsprechende Passage aus dem ASrtikel von Andreas rein:
Altersgrenzen
3) Kasse zahlt nur, falls die Versicherten bei Versuchsbeginn mindestens 25 Jahre alt sind

4) Kasse zahlt nur bei Frauen, die bei Versuchsbeginn noch nicht 40 sind

5) Kasse zahlt nur bei Männern, die bei Versuchsbeginn noch nicht 50 sind

-> In Ziffer 9.1 der "Richtlinien über künstliche Befruchtung" heißt es wörtlich: "Die angegebenen Altersgrenzen müssen für beide Partner in jedem Behandlungszyklus (Zyklusfall) zum Zeitpunkt des ersten Zyklustages im Spontanzyklus, des ersten Stimulationstages im stimulierten Zyklus bzw. des ersten Tages der Down- Regulation erfüllt sein."
http://babystuebchen.de/richt.htm

Für mich ist der Gesetzestext zur Altersregelung nicht eindeutig. Folgende Konstellationen können nach meiner Auffassung ein Fall für die Sozialgerichte werden:
a) Beide Ehegatten sind GKV-Mitglieder. Nur ein Ehegatte erfüllt die Altersgrenze nicht. Dass die GKV für diesen Ehegatten nicht zahlt, ist klar. Ob die GKV für den Ehegatten, der die Altergrenze erfüllt, zahlen muss oder nicht, kann ich aus dem Gesetzestext nicht erkennen.
b) Gemischtversichert: ein Ehegatte ist GKV-Mitglied und erfüllt die Altersgrenzen. Der Ehegatte, der kein GKV-Mitglied ist, erfüllt die Altersgrenzen nicht. Ob die GKV für ihr Mitglied, das die Altergrenze erfüllt, zahlen muss oder nicht, kann ich aus dem Gesetzestext nicht erkennen. Im Gesetzestext ist immer vom "Versicherten" die Rede, womit die GKV-Mitglieder gemeint sind.
Den ganzen Artikel findet Du unter

http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516

Gruß

Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
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Naima25
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Beiträge: 17438
Registriert: 08 Nov 2003 09:35

Beitrag von Naima25 »

Oh SORRY!!!
Dachte Männer dürften auch nur bis 45 sein!!!!

Aber die untere Grenze gilt also doch für beide Partner!!!
Alles liebeBild
Naima

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Waschbär
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Registriert: 13 Jul 2004 21:50

Beitrag von Waschbär »

Wir konnten nicht eher mit der Behandlung anfangen bis ich 25 Jahre alt war.
Soweit wie ich weiß muß die Frau 25 Jahre sein und der Mann 27 Jahre sein um überhaupt mit der Behandlung anfangen zu dürfen. Vorher genehmigt das die KK nicht. So war es jedenfalls bei uns. :-?
<font color="green">Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht sondern die Gewissheit dass etwas Sinn hat egal wie es ausgeht.
im HerzenBildSarah 08.02.2005Bild
Bild
kim25
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Registriert: 22 Sep 2003 20:18

Beitrag von kim25 »

Hallo

Ich habe das Tehater gerade hinter mir meine KK hat erst 2 vers genehmigt weil sie nicht auf das alter geachtet haben und dann haben sie die vers wider zurückgenommen.Es müssen beide min 25 Jahre sein.Ich bin 26 und mein Mann erst 22.Scheiß Reform


LG Kim


1 ICSI 9 SSW FG :cry:
2+3 ICSI NEGATIV
1.9.04 GM Spieglung ergab das in der GM noch reste der FG waren *mecker* :evil:
4 und letzte ICSI Start anfang Oktober
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