Als Pessimistin würde ich sagen, dass Deine Freundin die gesetzliche Nicht-Regelung noch ausnutzen sollte, denn warum sollte die "Benutzung" einer Leihmutter in Deutschland toleranter geregelt sein als Adoption, Eizellspende oder auch bezuschusste IVF?? Die Chancen für über 40jährige, (Brust-)Krebsüberlebende (gilt man nach einem Jahr überhaupt schon als "überlebend"?), Singles, Lesben, Schwulen etc. in Deutschland oder der EU allgemein legal eine Leihmutter zu beauftragen, halte ich selbst (oder gerade!) bei einer gesetzlichen Regelung für utopisch.Sonneninsel hat geschrieben:
Nur mal zum Blickwinkel : Eine gute Freundin ,10 Jahre Kinderwunsch , bis ins Ausland ,mittlerweile 47 Jahre durch unzählige ICSI 's ,30 Kg Übergewicht ,letztes Jahr Diagnose Bruskrebs . Wäre das Thema Leihmutterschaft offener und gesetzlich geregelt möglich ,ttja was wäre wenn ?
Klingt jetzt, als wäre ich gegen die gesetzliche Regelung. So meine ich das nicht. Aber zu viele Hoffnungen darauf würde ich weder für Leihmütter noch für auf Leihmütter angewiesene Frauen setzen.