Leider hat das BayObLG (Urt. v. 04.11.2020, Az. 206 StRR 1461/19) heute die Spende überzähliger Embryonen als strafbar angesehen. Ein weiterer Schritt zurück gegen die Liberalisierungsbestrebungen.
Klarstellung: In dem Urteil geht es um die nichtkommerzielle Embryonenspende, die bislang als legal angesehen wurde, nämlich die Spende bei künstlicher Befruchtung übrig gebliebener Embryonen die sonst vernichtet werden müssten. Absurd dabei: das soll nur Embryonen im Vorkernstadium betreffen. Die Spende geteilter Embryonen soll straffrei sein. Kommerzielle Embryonenspende war und ist ohnehin strafbar.
Embryonenspende doch strafbar
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Dankesehr für die Information.
Ich kopiere den Link dazu, den ich in dem anderen Thread gefunden habe, hierher: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ttgegeben/
Da muss es doch noch eine weitere Instanz geben. ... Wer hat Ahnung davon?
Ich kopiere den Link dazu, den ich in dem anderen Thread gefunden habe, hierher: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ttgegeben/
Da muss es doch noch eine weitere Instanz geben. ... Wer hat Ahnung davon?
Liebe Grüße, Rebella
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Leider gibt es keine weitere Instanz (zumindest für Bayern) - das BayOblG ist bereits die Revisionsinstanz. Allenfalls käme eine Verfassungsbeschwerde in Bstracht , aber auch nicht jetzt, weil zuerst wurde der Arroganz wieder zurückverwiesen.... Erst wenn dann der Ausgangspunkt nochmals durchlaufen ist, kann das BVerfG angerufen werden