Brief an Ministerin Ulla Schmidt
Verfasst: 09 Mai 2003 07:52
Hi miteinander,
hier als erste Reaktion auf die Regierungspläne mein Brief an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Weitere Maßnahmen folgen.
Unterschriftenlisten sind zu aufwendig. Schickt den Brief daher einzeln. Da E-Mails bei Behörden gerne versanden, schickt ihn unbedingt per Gelber Post und E-Mail. Auf den Inhalt des Briefes kommt es weniger an, als daß er das Ministerium massenhaft erreicht.
Danke für Eure Mithilfe. Andreas
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Absender Datum
An die
Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung
Frau Ulla Schmidt
Postfach 500
53105 Bonn
Streichung der Künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Deutschland ist ein Sechstel aller Paare ungewollt kinderlos. Die Spermienzahl hat sich in den letzten 50 Jahren nahezu halbiert und Experten sagen eine weitere dramatische Steigerung männlicher Fertilitätsstörungen voraus. Immer mehr Paare wenden sich daher zur Behandlung an die deutschen IVF-Zentren. Bei mehr als der Hälfte dieser Paare kann der Kinderwunsch erfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns als betroffenes Paar nicht nachvollziehbar, dass der Koalitionsausschuss von SPD und Bündnis90/Die Grünen am 8.5.2003 beschloss, die Künstliche Befruchtung ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.
Allenthalben wird hierzulande die Gefahr der Vergreisung unserer Gesellschaft angemahnt. Ist es da nicht grotesk, dass denjenigen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind, dieser Weg künftig verwehrt sein soll? Sie steuern damit mitten in die Zweiklassenmedizin: Kinderwunschbehandlung nur für Privatpatienten und Besserverdienende. Ist das Ihr Verständnis von sozialdemokratischer Politik?
Wir fordern Sie hiermit nachdrücklich auf, die geplante Streichung von § 27a SGB V zurückzunehmen.
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Wer möchte, kann darüber hinaus für eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen plädieren und folgenden Absatz hinzufügen: [Anstelle einer Streichung von § 27a SGB V sollte vielmehr der Ausschluss der Heterologen Behandlung und der Behandlung Unverheirateter aus dem Gesetz entfernt werden.]
Mit freundlichen Grüßen
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2) Hier die wichtigsten Kommunikationskanäle:
MinisterIN:
a) Anschrift: siehe oben
b) E-Mail: ursula.schmidt@bundestag.de
c) Fax: ?
d) Homepage: http://www.ulla-schmidt.de/.net/html/-1/welcome.html
MinisterIUM:
a) Anschrift: siehe oben
b) E-Mail: info@bmg.bund.de
c) Fax-Nr: 0180 - 51 51 511
d) Homepage: http://www.bmgs.bund.de/
e) Telefon: 0800-15 15 15 - 9 (Fragen zur Krankenversicherung: Nulltarif)
hier als erste Reaktion auf die Regierungspläne mein Brief an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Weitere Maßnahmen folgen.
Unterschriftenlisten sind zu aufwendig. Schickt den Brief daher einzeln. Da E-Mails bei Behörden gerne versanden, schickt ihn unbedingt per Gelber Post und E-Mail. Auf den Inhalt des Briefes kommt es weniger an, als daß er das Ministerium massenhaft erreicht.
Danke für Eure Mithilfe. Andreas
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Absender Datum
An die
Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung
Frau Ulla Schmidt
Postfach 500
53105 Bonn
Streichung der Künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Deutschland ist ein Sechstel aller Paare ungewollt kinderlos. Die Spermienzahl hat sich in den letzten 50 Jahren nahezu halbiert und Experten sagen eine weitere dramatische Steigerung männlicher Fertilitätsstörungen voraus. Immer mehr Paare wenden sich daher zur Behandlung an die deutschen IVF-Zentren. Bei mehr als der Hälfte dieser Paare kann der Kinderwunsch erfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns als betroffenes Paar nicht nachvollziehbar, dass der Koalitionsausschuss von SPD und Bündnis90/Die Grünen am 8.5.2003 beschloss, die Künstliche Befruchtung ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.
Allenthalben wird hierzulande die Gefahr der Vergreisung unserer Gesellschaft angemahnt. Ist es da nicht grotesk, dass denjenigen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind, dieser Weg künftig verwehrt sein soll? Sie steuern damit mitten in die Zweiklassenmedizin: Kinderwunschbehandlung nur für Privatpatienten und Besserverdienende. Ist das Ihr Verständnis von sozialdemokratischer Politik?
Wir fordern Sie hiermit nachdrücklich auf, die geplante Streichung von § 27a SGB V zurückzunehmen.
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Wer möchte, kann darüber hinaus für eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen plädieren und folgenden Absatz hinzufügen: [Anstelle einer Streichung von § 27a SGB V sollte vielmehr der Ausschluss der Heterologen Behandlung und der Behandlung Unverheirateter aus dem Gesetz entfernt werden.]
Mit freundlichen Grüßen
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2) Hier die wichtigsten Kommunikationskanäle:
MinisterIN:
a) Anschrift: siehe oben
b) E-Mail: ursula.schmidt@bundestag.de
c) Fax: ?
d) Homepage: http://www.ulla-schmidt.de/.net/html/-1/welcome.html
MinisterIUM:
a) Anschrift: siehe oben
b) E-Mail: info@bmg.bund.de
c) Fax-Nr: 0180 - 51 51 511
d) Homepage: http://www.bmgs.bund.de/
e) Telefon: 0800-15 15 15 - 9 (Fragen zur Krankenversicherung: Nulltarif)